Bei der Entwicklung und Aufstellung von Bebauungsplänen sind stets öffentliche und private Belange in Übereinstimmung zu bringen. Eine konsensuale Zielformulierung von Gemeinde und Projektentwickler ist dafür eine zwingende Voraussetzung. Dabei hat Rechtssicherheit für uns oberste Priorität. Sie ist Grundlage für eine erfolgreiche Projektentwicklung und entscheidender Baustein für die Realisierung von Bauvorhaben.